Haftung beim Treppensturz

Bestehen in einem Mietobjekt sicherheitsrelevante Mängel muss der Vermieter diese beheben, denn bei einem Unfall kann er haftbar gemacht werden – hier am Beispiel eines Treppensturzes. Der TCS – und hier die Rechtschutz Leiterin der Fachgruppe Arbeit, Miete & Konsum klärt auf.

Deutsch: https://issuu.com/touring-online/docs/inet_touring_2017_d_05
Französisch: https://issuu.com/touring-online/docs/inet_touring_2017_f_05
Italienisch: https://issuu.com/touring-online/docs/inet_touring_2017_i_05

Wir bedanken uns für die Recherche und die Erlaubnis, den Artikel bereitstellen zu dürfen bei der Zeitschrift Touring Club Schweiz